Mitwirkung zum Organisationsreglement
Die zentralen Punkte der vorgeschlagenen Revision betreffen Kompetenzverschiebungen von den Stimmberechtigten zum Gemeinderat. Nach dem demokratischen Prinzip sollten die Stimmberechtigten nach unserer Meinung eine möglichst weit gehende Beteiligungsmöglichkeit haben. Deshalb können wir diese Stossrichtung nicht unterstützen.
Mit der Verlagerung des Entscheids über Reglemente von der Gemeindeversammlung auf Stufe Gemeinderat wird die Beteiligungsmöglichkeit der Stimmberechtigten erschwert (diese müssen Unterschriften sammeln, wenn sie nicht einverstanden sind, damit ein Entscheid der Stimmberechtigten möglich wird). Eine vorgängige Diskussion an der Gemeindeversammlung ist nicht möglich. Dies trägt dazu bei, dass die Gemeindeversammlung tendenziell unattraktiver wird.
Anstatt die Kompetenzen der Gemeindeversammlung zu beschneiden, sollten deren Kompetenzen erweitert werden. Bereits anlässlich der Diskussionen zur Behördenreorganisation 2019 wurde angeregt, auf das fakultative Finanzreferendum zu verzichten und die finanzielle Kompetenz der Gemeindeversammlung zu erweitern und zu erhöhen. Wir beantragen, mit der geplanten Reglementsrevision dieses Anliegen aufzunehmen: An der Urne soll künftig noch über einmalige Ausgaben von über 2 Mio. Franken, bzw. über neue wiederkehrende Ausgaben von über Fr. 200'000.-- beschlossen werden. Hinter jeder Ausgabe steht ein Projekt bzw. ein konkretes Vorhaben, das für viele Stimmberechtigte interessant sein dürfte. Auch diese Vorgabe wird die Gemeindeversammlungen wieder attraktiver machen.
Ebenso wird durch die Verlagerung der Kompetenz zur Wahl der Mitglieder der Bildungskommission von den Stimmberechtigten zum Gemeinderat die Beteiligungsmöglichkeit der Stimmberechtigten eingeschränkt, ohne dass aus unserer Sicht dafür überzeugende Argumente vorliegen.
Wenn wie vorgesehen zahlreiche Artikel des Organisationsreglements geändert werden, unterstützen wir die bereits von anderer Seite vorgebrachten Anregung das Reglement geschlechtsneutral zu gestalten (nicht nur für die Funktion Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident). Der Aufwand dazu dürfte sich in Grenzen halten. Dass dies problemlos möglich ist, zeigt der Kanton auf, der schon seit Jahren alle neuen Gesetze und Verordnungen geschlechtsneutral formuliert.
Die Reglementsrevision wird auch eine Revision der Gemeindeverordnung nach sich ziehen
Dabei regen wir an zu überprüfen, ob tatsächlich alle Gemeindeaufgaben einem Ressort zugewiesen sind. Lücken erkennen wir z.B. bei folgenden Zuständigkeiten:
- Nähere Umschreibung der Aufgaben im Umweltschutzbereich
- Zuständigkeit für die Ehrung von verdienten Einwohnerinnen und Einwohnern
- Zuständigkeit für den «Jahreskalender» der Gemeinde