Konzernverantwortung in der EU: Auch die Schweiz muss fehlbare Konzerne in die Pflicht nehmen
Die EU macht bei der Konzernverantwortung vorwärts: Mit dem vom EU-Parlament angenommenen Sorgfaltspflichtengesetz sollen Konzerne verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette zu vermeiden, abzuschwächen oder zu beenden. Für die SP ist klar: Die Schweiz muss nachziehen und ebenfalls griffige Regeln zur Konzernverantwortung erlassen.
«Dass die EU bei der Konzernverantwortung vorwärts macht, ist sehr zu begrüssen», sagt SP-Nationalrätin Min Li Marti. Das Sorgfaltspflichtengesetz sieht im Falle von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Konzerne mit Sitz in der EU eine Kombination aus verwaltungsrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung vor. Der grosse Unterschied zur aktuellen Gesetzgebung in der Schweiz sind dabei verbindliche Sorgfaltspflichten im Bereich der Umwelt- und Menschenrechte – statt blosser Berichterstattungspflichten.
Noch müssen auch die EU-Staaten dem Sorgfaltspflichtengesetz zustimmen, was aber als Formsache gilt. Für die SP ist ohnehin klar, dass die Schweiz nachziehen muss. «Jetzt müssen auch Konzerne mit Sitz in der Schweiz in die Pflicht genommen werden», sagt Min Li Marti. «Fehlbare Unternehmen dürfen nicht mehr ungestraft davonkommen, wenn sie im Ausland Menschenrechte und Umweltschutzstandards verletzen.»