Einseitige ALV-Kürzungen: unnötig und falsch
Die SP Schweiz bedauert, dass die nationalrätliche Finanzkommission (FK-N) zur Entlastung des Haushalts den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) im Zeitraum 2025–2029 um 1,25 Milliarden Franken kürzen will. Zu begrüssen ist derweil die Position der FK-N bezüglich einer haushaltsneutral ausgestalteten Individualbesteuerung.
«Der Entscheid zur Kürzung des Bundesbeitrags an die ALV ist dreifach falsch», sagt SP-Nationalrätin Sarah Wyss. «Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet bei der ALV ein Teil der Corona-Schulden kompensiert werden soll. Weiter würde der wegfallende Bundesbeitrag für Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen einfach auf die ordentlichen Beitragszahlenden abgewälzt. Und drittens würde im Krisenfall mit rasch ansteigender Arbeitslosigkeit dringend benötigtes Geld fehlen.»
Zu begrüssen ist derweil, dass sich die FK-N bei der Individualbesteuerung für eine haushaltsneutrale Ausgestaltung ausspricht, die Ausgleichsmassnahmen zur Kompensation der zu erwartenden Steuerausfälle vorsieht. Die SP hat sich im Grundsatz stets für eine Individualbesteuerung eingesetzt. Sie ist überzeugt, dass jede:r Erwachsene unabhängig von Zivilstatus und Geschlecht gleich behandelt werden sollte.